Jeder Mensch darf einen Gasstecker an einer dazu passenden Gassteckdose einkuppeln oder auskuppeln, wenn die betreffende Gasanlage, soweit es für ihn erkennbar ist, in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Die laufenden Kosten erhöhen sich um regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen (wird in der Regel bei der Hauptuntersuchung vorgenommen) sowie turnusmäßige Wartungsarbeiten an der Gasanlage (Filterwechsel).
Ein Kilogramm feuchten Dungs, der in einer Gasanlage verarbeitet wird, erzeugt acht- oder neunmal mehr Nutzwärme, als wenn er getrocknet und dann verbrannt würde.