Zum Geschäftszweck gehörten die Schaffung von Anreizen zur Getreideproduktion, die Unterbindung von Spekulation und eine Stabilisierung von zugesicherten Erzeugerpreisen.
Erschwert wurde die Situation der Bauern durch staatlich festgelegte Erzeugerpreise, die so gering waren, dass sich der Verkauf der Anbauprodukte nicht mehr lohnte.
Nachdem die früheren Preisgarantien für landwirtschaftliche Erzeugnisse weitgehend abgeschafft wurden, stehen die Betriebe unter dem Druck der Weltmärkte mit steigenden Preisen für landwirtschaftliche Betriebsmittel bei unsicheren Erzeugerpreisen.
Sieben Richtlinienanforderungen müssen erfüllt sein: Sozialrichtlinien, verlässliche Handelsbeziehungen, faire Erzeugerpreise, regionaler Rohstoffbezug, gemeinschaftliche Qualitätssicherung, gesellschaftliches Engagement und Unternehmensstrategie und Transparenz.