So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.
Der jährliche Tribut, den das Fürstentum dem osmanischen Sultan zu leisten hatte, betrug ursprünglich 400.000 Piaster, wurde aber später in zwei Schritten auf die Hälfte ermäßigt.
In einem Revisionsverfahren 1951 wurde das Todesurteil in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt; die Haftzeit wurde schließlich auf 20 Jahre ermäßigt.