00315 … in die Speziallager überstellt werden, erfolgt in einem Sonderverfahren, gegen sie wird keine Anklage erhoben, und Ermittlungsunterlagen, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht, gibt es nicht.
Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter „Sozialbeitrag“ erhoben, der den Studentenwerken für ihre Aufgaben zufließt.
Die Zwischenfeststellungsklage kann vom Kläger zusammen mit einer Leistungsklage oder nachträglich erhoben werden, zudem vom Beklagten in Form einer Zwischenfeststellungswiderklage.
Im Gegenzug haben die Computerreservierungssysteme für den Verkauf von Vorzugspreisen das sonst übliche Segmentincentive abgesenkt bzw. wurden vorübergehend zusätzliche Entgelte für den Verkauf von Vorzugspreisen erhoben.