Dabei werden der Einkommensteuertarif und wichtige Steuerabzugsbeträge regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung oder die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst.
Kritisiert wird vor allem, dass das bei weitem gewichtigste Kriterium in den Rankings die Einkommensentwicklung der Absolventen in den Jahren nach Beendigung des Studienganges ist.
Im weiteren Sinne wird darunter auch die Steuermehrbelastung verstanden, die dann eintritt, wenn die Tarifeckwerte nicht an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst werden.
Aufgrund der Einkommensentwicklung der Vorjahre werden jährlich die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Folgejahr durch Rechtsverordnung festgesetzt.