Aufgrund der Einkommensentwicklung der Vorjahre werden jährlich die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Folgejahr durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Dabei werden der Einkommensteuertarif und wichtige Steuerabzugsbeträge regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung oder die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst.
Sinn der Bezugsgröße ist, der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung tragen zu können, ohne dazu jedes einschlägige Gesetz gesondert ändern zu müssen.
Kritisiert wird vor allem, dass das bei weitem gewichtigste Kriterium in den Rankings die Einkommensentwicklung der Absolventen in den Jahren nach Beendigung des Studienganges ist.