Von 2016 bis 2018 erhob sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von überdurchschnittlichen 1,35 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, 2019 gesenkt auf 1,34 Prozent.
Bis zum Eintritt der Kündigung zum Ende des zweiten auf die Kündigung folgenden Monats ist der einkommensabhängige Zusatzbeitrag vollständig zu zahlen.
Von ihm stammt auch ein Vorschlag in Bezug auf die Reform der Finanzierung des Gesundheitssystems mittels einer Synthese aus einkommensabhängigen Beiträgen und Pauschalprämien.
Diese Subventionen sind einkommensabhängig gestaffelt und laufen je nach Zahl abhängiger Familienmitglieder bei einem Jahreseinkommen zwischen 40.000 und 50.000 Dollar aus.