Kernpunkte dieser Reform war die Eingliederung von Landesfachbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter und Forstämter) in untere Gebietskörperschaften wie Stadt- und Landkreise sowie in die Mittelbehörden (Regierungspräsidien).
Hierbei obliegt die Verantwortung für die Eingliederung in die sozialen Sicherungssysteme (Zahlungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) der promovierenden Person.
Außerdem bekannte sich der Verband zum Abrüstungsprozess und forderte die sozial verträgliche Eingliederung der militärischen Berufskader in das zivile Leben.