Die Besatzungsbehörden beteiligten sich nicht am Wiederaufbau, duldeten ihn jedoch, obwohl sie ihn als für ein besetztes Land unangebracht bezeichneten.
Die Nationalparkverwaltung duldet eine private Besteigung nur bei geringer vulkanischer Aktivität, entsprechender Gletscher-Ausrüstung und dem Nachweis alpiner Erfahrung.