Die Darstellung des biogenetischen Grundgesetzes stützte sich auf eine Reihe von Abbildungen, die als Illustrationen und Belege des Gedankengangs konzipiert waren.
Entsprechend der biogenetischen Grundregel dürften daher die Menschenvorfahren ein entsprechendes stammesgeschichtliches Entwicklungsstadium durchlaufen haben.
Ein biogenetisches Reservat soll dabei keine eigenständige Schutzkategorie darstellen, sondern die Ziele sollen im Rahmen nationaler Schutzgebiete verwirklicht werden.