Allerdings ist eine nachträgliche Verlängerung, welche beweisbar die Höchstparkdauer nicht überschreitet, nicht unbedingt ordnungswidrig und prinzipiell nicht, wenn gar keine Höchstparkdauer angegeben ist.
In anderen Sehweisen wird zwar die Möglichkeit eines realen Erlebens nicht ausgeschlossen; dieses sei jedoch nur in Ausnahmefällen, nämlich unter Zuhilfenahme außerliterarischer Quellen, wissenschaftlich beweisbar.
Die Axiome einer physikalischen Theorie sind weder formal beweisbar noch, so die inzwischen übliche Sichtweise, direkt und insgesamt durch Beobachtungen verifizierbar oder falsifizierbar.