Situative Entscheidungen werden unter Zeitdruck oft ad hoc getroffen, etwa die unaufschiebbare und dringende Beschaffung eines Ersatzteils zur Verhinderung eines drohenden Betriebsstörung.
Immer wieder führen auf den Gleisen liegende abgeplatzte Betonteile zu Betriebsstörungen, im Winter müssen regelmäßig Eiszapfen, die sich durch eindringendes Wasser bilden, entfernt werden.
Damit ist der Wareneingang der Beginn eines stetigen Materialflusses im Betrieb, so dass Schwachstellen beim Wareneingang zur Betriebsstörung führen können.
Diese Umweltrisiken können im Rahmen der Betriebsgefahr durch den laufenden Produktionsprozess, vor allem aber durch Betriebsstörungen verursacht werden.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde empfohlen, eine Kehranlage südlich des Bahnhofs einzurichten, um dort bei Betriebsstörungen Züge wenden zu lassen.