Erst hier, in höhere Sphären aufgestiegen, kann er sich geistig über seine bürgerliche Herkunft erheben und schließlich im „Schneetraum“ der Versuchung der Todessehnsucht widerstehen.
Das bürgerliche Menschenbild der Aufklärung sowie dem damit inbegriffenen Sensualismus nach dem Ideal der gesitteten und anständigen Natur des Menschen, die vom gesunden Verstand regiert wird, sind Voraussetzung dafür.
Stattdessen formte eine kleine aber einflussreiche Schicht von Großbürgern, bestehend aus Manufakturbesitzern, Großkaufleuten und Geldwechselbankiers die bürgerliche Oberschicht.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle der ersten Instanz.