Wenn eine Leibrente durch eine Einmalzahlung abgefunden wird, so wird als Zahlbetrag gewöhnlich der versicherungsmathematische Barwert der Rente als Abfindungsbetrag ausgezahlt.
Insbesondere ältere Gesellschaftsverträge beinhalten als Abfindungsklausel häufig die so genannte Buchwertklausel, nach der der ausscheidende Gesellschafter den auf der Grundlage der Handels- oder Steuerbilanz ermittelten buchwertmäßigen Kapitalanteil ausgezahlt bekommt.
Der Lohn wird allerdings immer erst ausgezahlt, wenn der letzte Fahrgast abgeliefert wurde, weshalb lange Fahrten mit Gruppen nun riskanter, aber auch ertragreicher sind.
Gelder sollten aber nur an diejenigen ausgezahlt werden, die willig waren, sich schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen wieder für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.