Kirchenkreise, Propsteien, Synodalverbände und kirchliche Einrichtungen bilden mit Zustimmung der Konföderation und nach Maßgabe des Rechtes der Landeskirchen Arbeitsgemeinschaften und Bildungswerke und legen eine Arbeitsordnung fest.
Die Rechtsvorschriften wurden zum Teil ergänzt und weiter konkretisiert in normativen betrieblichen Regelungen, wie dem Betriebskollektivvertrag, der Arbeitsordnung, den Lohnformvereinbarungen u. a.