Neben Geldzahlungen (monetäre Transfers wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) sind auch Güterleistungen als sogenannte Realtransfers (Vergabe von Sozialwohnungen, Bildungsangebote, Warengutscheinen) möglich.
Eine ökonomische Gegenleistung des Transferempfängers (etwa durch Arbeit bei der Arbeitslosenhilfe) erfolgt allenfalls später, indirekt oder gar nicht.
Nach dem Ende des zeitlich befristeten Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe gewährt, deren Höhe sich an der Höhe des Arbeitsentgelts vor Eintritt der Arbeitslosigkeit orientierte.
So sollte es diesen Personen ermöglicht werden, ohne die sonst üblichen Verpflichtungen bis zur Altersrente von Arbeitslosengeld und anschließend der Arbeitslosenhilfe zu leben.
Außerdem war er Herausgeber einer sozialpolitischen Schriftenreihe sowie Mitherausgeber der Fachzeitschriften Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe und Das Arbeitsamt.