Grundlagen sind die Chancengleichheit und Anonymität der Teilnehmer, die Unabhängigkeit des Preisgerichtes und die Einheitlichkeit und Verbindlichkeit der Regeln.
Der Kommittent ist der Auftraggeber des Kommissionärs, der an der Durchführung des Kommissionsgeschäfts zwecks Wahrung seiner Anonymität nicht selbst beteiligt ist.
Die Bezahlung erfolgt heute im ländlichen Raum meist vollautomatisch und ohne den als „peinlich“ erachteten Kontakt mit einem Hotelangestellten, um die Anonymität zu wahren.