Ambulante Kinderhospizdienste begleiten das schwerkranke Kind und seine Familie im häuslichen Bereich, übernehmen aber keine pflegerischen Tätigkeiten.
Die Patienten erhalten je nach Bedarf ambulante oder tagesklinische Behandlung im allgemeinmedizinischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Bereich.
Um eine wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung in einer Region organisieren zu können, müssen sich die Netzpraxen in einem zusammenhängenden Gebiet befinden.
Dabei wird zunehmend versucht, eine ambulante Betreuung in Form von Hauspflege, von Altentagesstätten und solchen für Menschen mit psychischer Behinderung und Ähnlichem zu fördern.
Das Gesetz zielte zunächst nicht auf den Krankenhausbereich ab, bewirkte jedoch, dass Krankenhäusern verstärkt die Möglichkeit geboten wurde, ambulante Behandlungen durchzuführen.