Nach wie vor ausgenommen sind Kraftfahrzeuge, Haushaltsgeräte, Möbel aus Holz, Fußbodenbeläge, Seife, alkoholische Getränke, Konditoreierzeugnisse, Zucker und Hühnerfleisch.
Hochprozentige alkoholische Getränke sollten in der Sauna oder während der Ruhepausen jedoch auf Grund der Auswirkungen auf den Kreislauf nicht konsumiert werden.
Gemäss der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung von 1995 dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, verkauft oder ausgeschenkt werden.
Der Eintritt inkludiert oft einen abschließbaren Spind für Kleidung und Geld, alkoholfreie und teils alkoholische Getränke, ein Buffett, Shampoo/Duschgel, Handtücher, Präservative.