Der Gegenbegriff zur Fahrnisvollstreckung ist die Immobiliarzwangsvollstreckung, die mittels Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auf Grundstücke des Schuldners zugreift.
Das gilt auch gegenüber Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung, etwa gegenüber dem Gläubiger einer Zwangshypothek oder gegenüber Verfügungen eines Insolvenzverwalters (Abs.