Bei späteren Modernisierungen wurden meistens der Gepäckraum als Mehrzweckraum für Fahrgäste zugänglich gemacht und die nur vom Zugpersonal manuell bedienbaren Gepäckfalttüren ohne Türverriegelung verschlossen.
Fahrzeuge, Betriebsleiter, Bahnmeister und Zugpersonal waren übergreifend tätig, das Bahnhofspersonal wurden von den jeweiligen Gesellschaften gestellt.
Zum Zugpersonal gehören diejenigen Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche unterwegs für einen Zug verantwortlich sind; es handelt sich um das Triebfahrzeugpersonal und die Zugbegleiter.
Einen Tag nach der Katastrophe begann die königliche Eisenbahnbehörde mit der Ermittlung der Unglücksursache, wobei zunächst das Zugpersonal befragt wurde.