Eigenbetriebe sind rechtlich unselbstständige Sondervermögen einer Gemeinde mit eigener Organisation, eigener Wirtschaftsführung und Rechnungslegung nach Maßgabe der Betriebssatzung.
Der Preis für die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle ist die fehlende Möglichkeit, den geprüften Stellen Weisungen oder Vorgaben für die Haushalts- und Wirtschaftsführung zu geben.
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Haushalt „die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person“.
Trotz erweiterter Befugnisse in der Wirtschaftsführung behielten die üblichen haushalterischen Grundsätze der öffentlichen Verwaltung überwiegend ihre Geltung.
Zu seinen Aufgaben zählen ferner die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Kontrolle der Wirtschaftsführung, die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstands und seine Entlastung.
Dadurch darf die Wirtschaftsführung und Verwaltung der Agrargemeinschaft nicht erschwert werden und keine zweckwidrige Zersplitterung oder Anhäufung von Anteilsrechten eintreten.
Von 1956 bis 1958 war er Rektor der Hochschule für Außenhandel und später Dekan der Fakultät Außenhandel sowie Direktor des Instituts für sozialistische Wirtschaftsführung Außenwirtschaft.