Da das europäische Recht Wettbewerbsbeschränkungen für den Handel zwischen Mitgliedstaaten untersagt, mussten im deutschen Sprachraum die alten Regelungen geändert werden.
Sie dienen der Wettbewerbsbeschränkung des Außenhandels und der Abschottung der eigenen Volkswirtschaft und somit primär dem Schutz der nationalen Unternehmen.
Die Beziehungen zwischen Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkung sind jedoch ambivalent, da die verhaltensabhängigen vielfältigen (Über-)Machtkonstellationen häufig wechseln.
Diese Methode verpflichtete die rechtsanwendende Behörde, alle positiven und negativen Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung auf Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen.