Die Gemeinde verweigerte schliesslich die Weiterführung der Sozialhilfe, wurde aber vom Bundesgericht dazu gezwungen, sie mindestens teilweise nachzubezahlen.
Eine genaue Verfolgung des Krankheitsverlaufes und die Entscheidung über eine Weiterführung der Therapie ist mit der modernen optischen Kohärenztomografie möglich.