Neben den allgemein polizeilichen Aufgaben hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.
1952 wurde die Wasserschutzpolizei aus der Transportpolizei ausgegliedert und 39 nun den Reichsbahnämtern zugeordnete Transportpolizeiämter wurden geschaffen.