Im Warenverkehr werden Container häufig zwischen Containerschiffen, Feederschiffen, Binnenschiffen und Landtransportmitteln (Lastkraftwagen oder Eisenbahn) umgeladen („umgeschlagen“) und auch kurz zwischengelagert.
Die Freizügigkeit im Personen- und Warenverkehr war bis 1824 buchstäblich nicht schrankenlos und stieß letztlich an den vier inneren Stadttoren auf erhebliche Hürden.
Die deutsche Grenzabfertigung und die schweizerische Ausgangsabfertigung des Warenverkehrs findet seit 1978 in einer gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf deutschem Gebiet statt.
Die Paramilitärs legten bestimmte Reglementierungen für die Einwohner fest, behinderten den freien Warenverkehr von Lebensmitteln und sperrten Zonen ab.