Sind keine stellvertretenden Vertrauenspersonen mehr vorhanden, sind grundsätzlich für die Dauer der restlichen Amtszeit der Vertrauensperson zwei stellvertretende Vertrauenspersonen im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen (Abs.
Die WO beschreibt zunächst im ersten Teil vollständig und umfassend das gesamte Wahlverfahren für den Standardfall, die Betriebsratswahl in einem größeren Betrieb.