Die Existenzberechtigung dieses Wahlkreises war vor dem Hintergrund des flämisch-wallonischen Konflikts sehr umstritten, seine Teilung entlang der Regionalgrenzen war eine zentrale Forderung der flämischen Parteien.
In der Regel setzt sich der betreffende Politiker dabei, oft auch in engstirniger Weise, für die Interessen seines eigenen Wahlkreises oder seiner engeren Heimat ein.
Der Nachteil des Verfahrens ist dagegen, dass innerhalb eines Wahlkreises die Parteipräferenzen nicht mehr genau auf die Mandatsverteilung im Wahlkreis abgebildet werden.
Für eine Kandidatur mussten die wahlwerbenden Parteien dabei für jeden Kreiswahlvorschlag Unterstützungserklärungen von wenigstens 80 Wahlberechtigten des Wahlkreises vorlegen.