Alternativ können die Vorzugsaktien auch in Stammaktien umgewandelt werden, wobei hierbei eine meist relative Umrechnung erfolgt, um die Gleichwertigkeit von Vorzügen und Stämmen herzustellen.
Zum einen können sie den stimmberechtigten Anteil (Stammaktien) mit einem gewinnberechtigten Anteil (Vorzugsaktien) zweier Unternehmen aus unterschiedlichen Jurisdiktionen miteinander verbinden.