Haubst selbst schrieb, dass bei seinen Vorverhandlungen für den Lehrstuhl Mitglieder der damaligen Landesregierung reges Interesse an einem Institut gezeigt hätten.
In diesen Vorverhandlungen dürfen die Banken insbesondere bei Nichtkaufleuten nicht den Eindruck hinterlassen, dass die Hereinnahme von Kreditsicherheiten ohnehin nur aus formellen Gründen notwendig sei.
In der Vorverhandlungen der Kirche zeigte sich, dass die anderen Grundstückseigentümer nur zu kleineren Zugeständnissen bereit waren, die nur einen „Flickenteppich“ ermöglicht hätten.
In dieser Funktion nahm er an Vorverhandlungen über das anvisierte Preußenkonkordat teil, wo er als Fachmann für kirchliches Vermögensrecht ein gefragter Ratgeber war.
Es scheint, dass dieses Schlichtungsverfahren zugleich eine Art Vorverhandlung darstellte, in der die Prozessparteien alle ihre Argumente und Beweismittel darlegen mussten.