Haubst selbst schrieb, dass bei seinen Vorverhandlungen für den Lehrstuhl Mitglieder der damaligen Landesregierung reges Interesse an einem Institut gezeigt hätten.
In dieser Funktion nahm er an Vorverhandlungen über das anvisierte Preußenkonkordat teil, wo er als Fachmann für kirchliches Vermögensrecht ein gefragter Ratgeber war.
In diesen Vorverhandlungen dürfen die Banken insbesondere bei Nichtkaufleuten nicht den Eindruck hinterlassen, dass die Hereinnahme von Kreditsicherheiten ohnehin nur aus formellen Gründen notwendig sei.
Es scheint, dass dieses Schlichtungsverfahren zugleich eine Art Vorverhandlung darstellte, in der die Prozessparteien alle ihre Argumente und Beweismittel darlegen mussten.