Dem Ortspfarrer obliegende pfarrliche Handlungen wie Eucharistie, Taufe, Trauung, Begräbnis () bedürfen bei Vornahme durch andere Geistliche seiner Zustimmung.
Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen, auch zu einem eventuellen lichten Intervall zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes eingeholt.
Der für die Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens maßgebliche Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts, nicht der Zeitpunkt der Umdeutung.
Das Wrack darf zwar von außen durch Taucher betrachtet werden, aber das Eindringen, das Sammeln von Souvenirs oder die Vornahme von Bergungsarbeiten ist verboten.
Lediglich das Vorhandensein einer verborgenen (verdeckten, latenten) Veranlagung zu einem Leiden genügte nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht zur Begründung der zwangsweisen Vornahme einer Unfruchtbarmachung.