Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentumswechsel möglich, ohne dass vorher ein Vollstreckungstitel gegen den neuen Eigentümer erwirkt werden muss.
Der Scheck bietet hierbei dem Schecknehmer die Möglichkeit, im Urkundenprozess relativ schnell und unkompliziert einen Vollstreckungstitel zu erlangen.
Unterschiede ergeben sich allerdings, wenn es wegen der Rangfolge auf den Zeitpunkt der Entstehung des Pfändungspfandrechtes ankommt, beispielsweise, weil im Zeitpunkt der Pfändung der Vollstreckungstitel noch nicht zugestellt war.
Unter Exequaturverfahren versteht man das Verfahren der Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung im Inland (Exequatur).