Nützt der Täter eine besondere Vertrauensstellung aus, so wird die Zumutbarkeit einer Überprüfung in der Regel verneint und folglich Arglist angenommen.
Aufgrund seiner Rücksichtnahme auf die indigenen Strukturen genoss er bei der Bevölkerung der von ihm verwalteten Bezirke eine besondere Vertrauensstellung.