In den Jahren 1826 und 1834 wurden zwar weitere Friedensverträge geschlossen, doch jedes Mal hielt die mexikanische Regierung ihre Versprechungen nicht ein.
Investoren achteten darauf, dass Versprechungen der Hersteller über die Leistung in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und über geringe Ausfallzeiten vertraglich festgeschrieben wurden.