Häufig sind auch ein Versicherungsschutz sowie Rabatte auf teilnehmenden Plätzen selbst oder auch für andere Einrichtungen (z. B. Fähren) eingeschlossen.
Die Rückwärtsversicherung ist eine Ausnahme zum Grundsatz, dass Versicherungsschutz nur für die Zukunft gewährt wird (Prinzip der Vorwärtsversicherung).
Zwar sieht das Gesetz einen Versicherungsschutz für die Unternehmerfamilie nicht vor, eine freiwillige oder satzungsmäßige Versicherung ist jedoch schon damals möglich.
Insbesondere Ausschnittsversicherungen werden kritisiert, weil diese nur für bestimmte, klar definierte Unfälle Versicherungsschutz bieten (z. B. in der Insassen-Unfallversicherung: Unfälle beim Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs).
Beruht der Rückruf nicht auf gesetzlicher Verpflichtung, sondern beispielsweise aufgrund einer an den Kunden abgegebenen Garantie, besteht kein Versicherungsschutz.