Eigenständige Bedeutung besitzt dieses Schutzgut in Fällen, in denen die Gefährdung nicht gegen Recht verstößt, so etwa bei der Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrspolizei.
Sie war nur zulässig bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben wie der Feststellung von Zeugen, bei Zuführungen, Festnahmen, Fahndungen und Fahrzeugkontrollen im Rahmen der Verkehrspolizei.
Von 1974 bis zu seiner Pensionierung 2013 war er im Polizeidienst tätig, zunächst bei der Verkehrspolizei, anschließend in leitender Funktion bei der Kriminalpolizei.
Sie gliedert sich in das Polizeikommando mit verschiedenen Stabsstellen, die beiden operativen Abteilungen der Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie der Kriminalpolizei und die Serviceabteilung Kommandodienste.