Sie hat das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Verfassungsschutzes sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen.
Nach Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes wurde der Verlag von der Muslimbruderschaft kontrolliert und veröffentlichte „Bücher mit klaren Tendenzen von antidemokratischer, rassistischer, antijüdischer und islamistischer Polemik“.
Nicht-sozialistische politische Gruppen und der Verfassungsschutz halten diesen Ansatz dagegen für eine rein strategische Positionierung, um die Gefahr eines Parteienverbotes zu verringern.