Der Verfassungszusatz setzte den früheren Verfassungsartikel 40 wieder in Kraft, nach dem eine Amtszeitbeschränkung von zwei Amtsperioden für das Präsidentenamt besteht.
Tatkräftig leitete er die Bewegung für das Frauenstimmrecht, die sich für die Revision des entsprechenden Verfassungsartikels einsetzte (Abstimmung 1969).
Hier hatte der kommandierende Militärbefehlshaber das Recht, bedeutende Verfassungsartikel außer Kraft zu setzen und auf die Todesstrafe zu erkennen oder Todesurteile durch Standgerichte zu bestätigen.
Sofern ein Plebiszit in verbindlicher Form den Beschluss eines Gesetzes oder Verfassungsartikels bewirkt, ist es Teil der Volksgesetzgebung eines Staates.
1982 verabschiedete das kanadische Parlament einen Verfassungsartikel, in dem es die traditionellen Rechte der Indianer wie auch die in staatlichen Verträgen festgelegten Rechte anerkannte.
Zudem ist für die Auslegung eines Verfassungsartikels allein sein Wortlaut massgeblich, nicht die Erläuterungen und Versprechungen, welche die Initianten im Abstimmungskampf abgegeben haben.