Vertreter aus Umwelt- und Verbrauchergruppen, politischen Parteien sowie auch einige Fachleute gehen von ökologischen und gesundheitlichen Risiken aus.
Die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung wird in § 31 für verschiedene Verbrauchergruppen unter Festlegung verschiedener Brutto-Preisobergrenzen geregelt.
Im Zuge des Ausbaus der Versorgung durch moderne elektronische Steuerungen und kommunizierende Netze wird versucht, dieses Konzept auch auf kleinere Verbrauchergruppen in privaten Haushalten auszudehnen.