Den von einem Militär- oder Staatssicherheitsgericht Verurteilten wird das Recht auf Anfechtung dieses Urteils (Revision) vor einem anderen Zivilgericht bzw. vor einer höheren Instanz verwehrt.
Es liege dabei grundsätzlich in der Verantwortung der nationalen Gerichte, über die Erforderlichkeit einer Vorlageentscheidung für den Erlass eines Urteils und die Entscheidungserheblichkeit zu entscheiden.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils.
Erkenntnisgründe sind Gründe, die innerhalb einer Begründung den Wahrheitsanspruch eines bestimmten – theoretischen oder praktischen – Urteils stützen sollen.
Diese Art der Fallbearbeitung taucht in der Rechtspraxis regelmäßig als immanenter Bestandteil einer Relation oder eines Urteils auf und bildet den Hintergrund eines kunstgerecht gefertigten Schriftsatzes.