Die feministische Vorreiterin und Urheberin etlicher autobiografisch geprägter Geschichten musste zeitlebens um die ihr zustehende Anerkennung kämpfen.
Der Roman wurde von der Kritik überaus positiv aufgenommen, erlebte zahlreiche Neuauflagen sowie Übersetzungen und führte dazu, dass man seine Urheberin 45 Jahre danach weiterhin mit diesem Titel assoziierte.
Sie erreichte 2003 auf dem Rechtsweg einen Anspruch darauf, bei jeder optischen Darstellung von Pumuckl als Urheberin der grafischen Vorlage genannt zu werden.
Das Konzept ging davon aus, dass ein solches gezeichnetes Herz hinsichtlich seiner Urheberin ebenso individuell und aussagekräftig sei wie eine Unterschrift.