So werden alle acht Urgroßeltern als Vorfahren und Teil der eigenen Abstammungsgruppe angesehen, Kinder gehören immer zu den beiden Familien ihrer Eltern und die Vererbung läuft gleichberechtigt über beide Linien.
Daraus folgt, dass zwar die Angehörigen der Eltern-, Großeltern- und vielleicht Urgroßeltern-Generation bekannt sind, aber im Unterschied zu unilinearen Kulturen werden selten mehr als fünf Generationen einer Ahnenliste namentlich erinnert.
Fotos, urkundliche Belege und Dokumente sowie die Biografien und Lebensbilder der Großeltern, Urgroßeltern und weiterer Verwandter sind der Grundstock für eine Familienchronik.
Solche Fotos und andere Belege beziehungsweise Dokumente sowie die vom Familiengeschichtsforscher selbst verfassten Biografien beziehungsweise Lebensbilder der Großeltern und Urgroßeltern oder anderer Verwandten sind der Grundstock für eine spätere Familienchronik.