Als Auswahlkriterium gilt vor allem, dass der oder die Unternehmensinhaber in der Geschäftsführung, im Vorstand oder Aufsichtsrat vertreten sein muss beziehungsweise müssen; außerdem muss er Mindestanteile am Unternehmen halten.
Sie entstand aus der zurückgelassenen Produktionsstätte der Firma Sander & Janzen, deren Unternehmensinhaber sich Mitte der 1950er-Jahre nach West-Berlin abgesetzt hatten, um ihr Unternehmen dort fortzuführen.
Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z. B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassiererin ausgestellte Quittung.