Zu den Marktrisiken gehören etwa Ereignisrisiken, die nicht unternehmensbedingt sind, sondern durch Finanztransaktionen wie Unternehmensübernahmen, Rekapitalisierungen oder Aktienrückkäufe bei anderen Unternehmen verursacht werden.
Typischerweise erstreckt sich die Publizitätspflicht somit auf bedeutende Beschlüsse leitender Organe, bedeutende Geschäftsabschlüsse, Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen.
Die Fusion ist somit eine Form der Unternehmensübernahme, bei der der Kaufpreis für das übernommene Unternehmen in Anteilen des übernehmenden Unternehmens entrichtet werden kann.
Eine Veräußerung des Unternehmens als Ganzes, also eine Unternehmensübernahme, gehört dagegen nicht zur Auflösungs-, sondern zur Betriebsphase, da das Unternehmen rechtlich und tatsächlich weiter existiert.