In den ersten Verfahren wurden jeweils mehrere Unschuldige zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt, vor allem auf der Basis falscher Zeugenaussagen eines selbst Tatverdächtigen.
Er schlussfolgert, dass diese Rituale, angewandt bei einer völlig Unschuldigen, ebenjenes Wesen erschaffen, was dadurch vernichtet werden sollte: Eine Hexe.
Das deontologische Verbot zu töten gilt auch in dem Fall, in dem eine Person durch das Töten eines Unschuldigen die Tötung zweier Unschuldiger verhindern könnte.
Auf der anderen Seite, die militärischen Taten des jüdischen Volkes, mit der Einbeziehung des Massakers an den Unschuldigen als Vergleich für den blutigen Inhalt.