Die elektrischen Betriebsmittel (Aluminium-Seile, Trennschalter, Leistungsschalter, Stromwandler, auch tragende Eisenkonstruktionen sowie die Erdungsleiter) müssen daher nach dem maximal auftretenden zweipoligen Kurzschlussstrom bemessen sein.
Der Trennschalter, der nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln als Lasttrennschalter ausgeführt sein muss, ist meistens mittig auf der Traverse montiert.
In gekapselten und gasisolierten Schaltanlagen sind Trennschalter mit anderen Elementen wie Sammelschienen, Leistungsschaltern und Messeinrichtungen in einem Schaltfeld zusammengefasst und von außen nicht mehr direkt als eigenständige Einheit wahrnehmbar.
Das Freischalten kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen, in Hochspannungsanlagen durch dafür vorgesehene Trennschalter erfolgen.