1933 richtete die Polizei vor Ort eine Kleintiersammelstelle ein, was zu zusätzlichen Aufgaben für den Tierschutzverein führte und den Neubau von Zwingern erforderte.
Sofern ein Tierschutzverein im Auslandstierschutz tätig werden will, muss er daher durch das zuständige Veterinäramt eine entsprechende weitere Erlaubnis beantragen.
Aus diesem Grunde werden vom Tierschutzverein privat eingerichtete Hundeauslaufplätze mit Planschbecken und Spielgeräten, Sitzgelegenheiten für die Hundehalter einschließlich eines Unterstandes und Hundekottüten gegen Eintrittsgebühr angeboten.