Die Verwaltung hat keinen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Anwendung (Auslegung und Subsumtion) dieses Begriffes auf Lebenssachverhalte.
Die formelle Subsumtion wird überall dort sichtbar, wo Tätigkeitsfelder in der Gesellschaft, die unabhängig vom Kapitalverhältnis funktionieren, diesem einverleibt werden.