Darüber hinaus ahnden internationale Straftribunale wie der Internationale Strafgerichtshof besonders schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozide, Kriegsverbrechen oder Angriffskriege.
Der Internationale Strafgerichtshof hat eine Untersuchung auf Kriegsverbrechen aufgrund von Berichten über Verstümmelungen und Tötungen von Bewohnern, welche den Islamisten nicht Folge leisteten, angeordnet.
Die bisherigen Strafgerichtshöfe waren jeweils als Ad-hoc-Strafgerichtshof nachträglich entweder durch die Siegerstaaten oder durch Beschluss des Sicherheitsrats eingesetzt.